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Über die Stabsstelle Arbeitssicherheit

Hier geben wir Ihnen einen Überblick über unser Leistungsspektrum und stellen Ihnen auf den Team-Seiten die jeweiligen Ansprechpartner dazu vor.

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Aufgaben der Stabsstelle Arbeitssicherheit

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu beraten und zu unterstützen.

Gesetzliche Aufgaben der Arbeitssicherheit

  • Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen 
  • Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung
  • regelmäßige Begehung der Arbeitstätten und Beratung zur Mängelbeseitigung mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beratung zur Prävention
  • Unterstützung und Mitwirkung bei allgemeinen Unterweisungen und Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Untersuchen und Auswerten von Arbeitsunfällen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen

Betreuungsbereiche der Arbeitssicherheit

  • Charité – Universitätsmedizin Berlin - CBB, CCM, CVK und CBF
  • Sicherheitskoordination Charité-Facility-Management GmbH
  • Ambulantes Gesundheitszentrum der Charité
  • Labor Berlin GmbH
  • Charité Research Organisation CRO
     
    Kooperationspartner der Charité:
  • Berlin-Brandenburg Center for Regenerative Therapies BCRT
  • Dahlem-Institut für Neuroimaging of Emotion D.I.N.E.
  • Charité International Health Care
  • Exzellenzcluster NeuroCure
  • Interdisziplinäres Centrum für moderne Bildgebung (ICMB)
  • Experimental and Clinical Research Center (ECRC)
  • Zentrum für molekulare Diagnostik und Bioanalytik (ZMDB)
  • Charité Comprehensive Cancer Center (CCCC)
  • Evangelisches Geriatriezentrum Berlin (EGZB)
  • Deutsches Zentrum Neurodegenerative Erkrankungen e.V. (DZNE)
  • Centrum für Schlaganfallforschung (CSB)
     
    sowie
  • Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
  • Senatsverwaltung für Kultur und Europa
  • Landesverwaltungsamt Berlin
  • Bezirksamt Charlottenburg/Wilmersdorf
  • Bezirksamt Neukölln
  • Finanzamt Wedding
  • Bezirksamt Spandau
  • Marburger Bund
  • Stiftung Berliner Mauer
  • Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde
  • Gedenkstätte Berliner Mauer
  • Stiftung Topographie des Terrors
  • Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen e.V. (IQB)
  • Liegenschaftsverwaltung
  • Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIG)
  • Naturkundemuseum
  • Landeslabor Berlin-Brandenburg

Beratung und Unterstützung

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung
  • bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • bei der Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • bei der Auswahl geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze
  • zur Erfüllung von sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen vor der Inbetriebnahme von Geräten, vor der Einführung neuer Arbeitsverfahren bzw. vor der Veränderung von Arbeitsplätzen
  • zur Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei Neu- oder Umbaumaßnahmen
  • zu Festlegungen von erforderlichen Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
  • bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen und speziellen Dokumentationen, wie z. B. Explosionsschutzdokument
  • bei der Auswertung von arbeitsschutzrelevanten Rechtsgrundlagen und Vorschriften
  • Unterstützung bei Organisation und Bestellung der Beauftragten (Sicherheitsbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte usw.)
  • Unterstützung bei der Übertragung von Pflichten, Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz
  • Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung/Pflichtenübertragung
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des §8 Arbeitsschutzgesetz (z. B. Leiharbeitnehmer)

Arbeitsplatzbegehungen

  • regelmäßige Durchführung von Arbeitsplatzbegehungen mit dem Ziel einer Gefährdungsermittlung- und Beurteilung der Arbeitssysteme einschließlich ihrer Dokumentation und Auswertung
  • Überprüfung der Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsablauforganisation einschließlich Arbeitsaufgaben,- rhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung
  • Wiederholungsbegehungen zur Überprüfung der Wirksamkeit von getroffenen Schutzmaßnahmen
  • Begehungen aus aktuell gegebenem Anlass (z.B. unergonomisch gestaltete Arbeitsplätze, defekte oder fehlende Hilfsmittel, Arbeitsunfall)
  • Ortsbesichtigungen vor und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, Geräte und Arbeitsverfahren
  • Teilnahme an behördlichen Begehungen: z.B. LAGetSi, LAGeSo, Amtsarzt, Unfallversicherungsträger

Durchführung von orientierenden Messungen

  • zur Überwachung und Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten
  • Messungen zur Planung und Überwachung von Betriebsanlagen

Weiterbildung und Unterweisungen

  • Beratung / Durchführen / Mitwirken bei der Erstunterweisung
  • Unterweisungen in der Gesundheitsakademie, z.B. Pflichten der Vorgesetzten im Arbeitsschutz/ Umgang mit Gefahrstoffen/ Normfortbildung
  • Durchführung und Mitwirkung bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten und Gefahrstoffbeauftragten
  • Beratung über allgemeine und spezielle Unfall- u. Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz

Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen

  • Ermittlung von Unfallschwerpunkten und Ableiten von Maßnahmen zur Reduzierung/ Vermeidung der eingetretenen Unfälle
  • Erstellen von Unfallstatistiken
  • Hinwirken auf die Verwendung von Sicherheits- und Schutzeinrichtungen

Analyse und Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen

  • Analyse und Auswertung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie Ableiten von Maßnahmen zu deren Verhütung

Arbeitsschutzausschuss

  • Unterstützung beim Betreiben des Arbeitsschutzausschusses sowie aktive Mitwirkung
  • Beratung von Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit dem Ziel der Durchsetzung und Weiterentwicklung der Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Beratung zu generellen Regelungen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen, Bestandsaufnahme von Arbeitsunfällen
  • Ganzheitliche und interdisziplinäre Betrachtung von Arbeitsschutzproblemen
  • Ermittlung und Vereinbarung von Arbeitsschwerpunkten
  • Bereitstellen erforderlicher Informationen für alle Beteiligten
  • Unterstützung bei der Verbreitung von Arbeitsschutzinformationen im Unternehmen

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